Diese Steuerlichen Änderungen kommen 2024 auf Unternehmen und Selbstständige zu
Im Zuge der fortlaufenden Anpassungen im deutschen Steuersystem stehen für das Jahr 2024 wichtige Änderungen an, die sowohl Selbstständige als auch Unternehmer unbedingt im Blick haben sollten. Von Änderungen im Mindestlohn über Anpassungen des Grundfreibetrags bis hin zu Neuerungen bei den Sozialabgaben – diese Updates können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Geschäftsführung und Personalplanung haben. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen für das kommende Jahr.
Der Mindestlohn steigt
Ein zentraler Punkt der Neuerungen im Jahr 2024 ist die Anhebung des Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Januar 2025, bei der der Mindestlohn dann 12,82 Euro pro Stunde beträgt.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Anpassungen im Bereich der Auszubildenden in der Pflege und der Pflegekräfte. Ab März 2024 erhalten Auszubildende in der Pflege eine zusätzliche monatliche Vergütung von 150 Euro. Pflegehilfskräfte werden ab dem 1. Mai 2024 mindestens 15,50 Euro pro Stunde verdienen, während qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und Pflegefachkräfte sogar auf 19,50 Euro pro Stunde angehoben werden.
Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag ändert sich
Im Bereich der Einkommensteuer gibt es ebenfalls signifikante Änderungen: Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2024 auf 11.604 Euro. Das bedeutet, dass Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Darüber hinaus erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 6.384 Euro je Kind, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter zu senken.
Auf Besserverdienende kommen höhere Sozialabgaben zu
Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung bringt insbesondere für Besserverdienende Veränderungen mit sich. Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt im Jahr 2024 bei 5.175 Euro monatlich. Die Grenzen für die allgemeine Rentenversicherung steigen auf 7.450 Euro in den neuen Bundesländern bzw. 7.550 Euro in den alten Bundesländern. Diese Anhebungen bedeuten höhere Sozialabgaben für diejenigen, die oberhalb dieser Grenzen verdienen.
Anpassungen beim Elterngeld
Im Zuge von Sparmaßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, die Zugangsvoraussetzungen für das Elterngeld ab dem 1. April 2024 zu verschärfen. Die Einkommensgrenze für Paare, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, wird von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr gesenkt. Dies bedeutet, dass Familien mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen oberhalb dieser Grenze zukünftig von der Leistung ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist eine weitere Reduzierung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro zum 1. April 2025 geplant.
Für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze ebenfalls angepasst. Ab dem 1. April 2024 liegt diese bei 150.000 Euro. Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, haben weiterhin Anspruch auf Elterngeld.
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit Beginn des Jahres 2024 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von 1,6 auf 1,7 Prozent. Ob sich dieser Anstieg direkt auf Ihre Beiträge auswirkt, hängt jedoch von der individuellen Festsetzung des Zusatzbeitragssatzes Ihrer Krankenkasse ab. Krankenkassen sind autonom in der Bestimmung ihrer Zusatzbeiträge, weshalb es zu unterschiedlichen Belastungen für die Versicherten kommen kann.
Restaurantbesuch verteuert sich
Die temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants und Gaststätten, die als Unterstützungsmaßnahme für die durch die Pandemie besonders betroffene Gastronomie eingeführt wurde, endet mit dem Jahr 2023. Ab dem 1. Januar 2024 werden für Speisen in Gaststätten wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Für Getränke bleibt der Steuersatz unverändert bei 19 Prozent, hier gab es bereits im Vorjahr keine Ermäßigung.
Diese steuerlichen Änderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsplanung für das kommende Jahr. Sie erfordern eine sorgfältige Betrachtung und eventuell Anpassungen in der Budgetierung und strategischen Planung, sowohl für Selbstständige und Unternehmer als auch für Familien und Einzelpersonen.
Wichtiger Hinweis: Wachstumschancengesetz noch nicht final beschlossen
Es ist zu beachten, dass einige der steuerlichen Änderungen, die für das Jahr 2024 vorgesehen sind, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geregelt werden sollen. Die endgültige Verabschiedung dieses Gesetzes steht allerdings noch aus, was bedeutet, dass bestimmte geplante steuerliche Neuerungen für das Jahr 2024 noch nicht in Stein gemeißelt sind.
Derzeit befindet sich das Wachstumschancengesetz in einem Vermittlungsverfahren zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat. Dieser Prozess ist entscheidend für die endgültige Festlegung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Wir bleiben am Ball und werden Sie umgehend informieren, sobald es konkrete Neuigkeiten hinsichtlich der Umsetzung des Wachstumschancengesetzes und der damit verbundenen steuerlichen Änderungen gibt.